// ALLGEMEINE GESCHÄFTS BEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der YoungYoung GmbH

I. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Verkauf von Textilien aller Art. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von dem Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) durchgeführt. II. Gewährleistung 1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Textilien unverzüglich nach dem Erhalten zu prüfen und etwaige Fehler spätestens innerhalb von zwei Woche schriftlich zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers. 2. Bei fehlerhafter Verarbeitung der Textilien ist das Unternehmen nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine Ersatzlieferung in dem Maße, in dem die Lieferung der Textilien beeinträchtigt wurde, oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn eine solche Ersatzlieferung oder Nachbesserung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder dem Unternehmen trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem Auftraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu. 3. Ein Fehler bei der Lieferung im vorgenannten Sinne liegt nicht vor, wenn die Fehler der beanstandeten Textilien durch unsachgemäße Verwendung, die außerhalb des Verantwortungs-/Einflussbereichs des Unternehmens liegt, wegen höherer Gewalt, Streik oder sonstigen Gründen, die nicht von dem Unternehmen zu vertreten sind, hervorgerufen wird. 4. Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. III. Pflichten des Auftraggebers 1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Textilien erworben hat und frei darüber verfügen kann. 2. Der Auftraggeber stellt das Unternehmen von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem Unternehmen entstehen können. 3. Erfüllt eine Lieferung aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft die Erwartungen der Auftraggeber, wird die vereinbarte Ware dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft dem Unternehmen keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen das Unternehmen. 4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung dem Unternehmen Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Das Unternehmen kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Solange der Auftraggeber von der Übertragung nicht verständigt wurde, ist er berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an das Unternehmen zu zahlen. IV. Rücktrittsrecht 1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Lieferung der Textilien aus Gründen abzulehnen, die für das Unternehmen eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Lieferung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt. 2. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. 3. Trifft das Unternehmen an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen, die bei dem Unternehmen bereits entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens des Auftraggebers noch keine Zahlungen erfolgt, so kann das Unternehmen den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen. V. Stornierung 1. Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Stornierungen werden bis zu 3 Tagen nach Bestellung kostenlos genehmigt. Nach der abgelaufen Frist ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, dem Unternehmen entstandene Kosten zu zahlen.

VI. Preise 1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. VII. Geltungsbereich 1. Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Das Unternehmen erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt. VIII. Vertragsabschluss 1. Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens des Unternehmens oder durch Erfüllung des Auftrags seitens des Unternehmens zustande. Das Unternehmen hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von dem Unternehmen schriftlich bestätigt sind. 3. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens. IX. Haftung 1. Das Unternehmen haftet nicht für Folgeschäden der Textilien jeglicher Art, ebenso wenig dafür, dass durch das Tragen der Textilien bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. 2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens. 3. In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt. X. Haftungsausschluss 1. Das Unternehmen haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der auf den Textilien abgedruckten Informationen. 2. Das Unternehmen hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Textilien. XI. Copyright Das Textilien-Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Logos und das Unternehmenslogo sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors nicht gestattet. Alle Rechte behält sich das Unternehmen vor. XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für dieses zuständige Gericht gelten zu machen. 2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht. XIII. Sonstiges 1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. 2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam. XIV. Zahlungen 1. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von dem Unternehmen angegebenes Konto zu leisten. Die Zahlung muss jedoch spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung auf das vom Unternehmen angegeben Konto eingegangen sein. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen. 2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann das Unternehmen die weitere Ausführung eines Schaltauftrags bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Lieferungen unbeschadet, entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen. 3. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit das Unternehmen nicht einen höheren Schaden nachweist. 4. Das Unternehmen ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.